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name: vers-dokumentenintake-police-avb-nachtraege
title: Police, AVB, Nachträge und Maklerakte lesbar machen
description: 'Für Police, AVB, Nachträge und Maklerakte lesbar machen: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/versicherungsrecht/skills/vers-dokumentenintake-police-avb-nachtraege
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: insurance
language: de
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# Police, AVB, Nachträge und Maklerakte lesbar machen

## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

## Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `§ 1 VVG` — Versicherungsvertrag.
- `§ 19 VVG` — vorvertragliche Anzeigepflicht.
- `§ 28 VVG` — Obliegenheitsverletzung.
- `§ 86 VVG` — Legalzession.
- `§ 100 VVG` — Haftpflichtversicherung.
- `§ 115 VVG` — Direktanspruch.
- `§ 193 VVG` — Krankenversicherungspflicht.
- `§ 1 VAG` — Anwendungsbereich Versicherungsaufsicht.
- `§ 294 VAG` — Missstandsaufsicht.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
VVG §§ 1, 3, 6, 7, 8, 59 ff.; BGB §§ 133, 157, 305 ff.; DSGVO Art. 5, 6, 15.

## Red Flags

- AVB nur als Muster, nicht als Vertragsbestandteil
- unlesbarer Antrag oder Gesundheitsfragebogen
- Maklerakte fehlt
- Police nachträglich geändert

## Anschluss-Skills

- vvg-arglist-taeuschung-anfechtung
- idd-vertrieb-beratung-dokumentation
