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name: versammlung-anzeige-und-kooperation
title: 'Anzeige und Kooperation bearbeiten'
description: Bereiten Sie die Anzeige einer Berliner Versammlung oder die Antwort im Kooperationsverfahren vor und unterscheiden Sie planbare, eilige und spontane Zusammenkünfte.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/berliner-versammlungsrecht/skills/versammlung-anzeige-und-kooperation
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: constitutional
language: de
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# 1. Anzeige und Kooperation bearbeiten

## 1.1. Zweck und Anwendungsfall

Anzeige und Kooperation führen. Bearbeite den konkreten Berliner Auftrag aus Sicht der Veranstaltenden, Teilnehmenden oder ihrer Beratung. Beginne mit den vorhandenen Unterlagen und liefere das verlangte Arbeitsprodukt.

## 1.2. Eingaben

Erster Entschluss, erste Einladung und Veranstaltung jeweils mit Datum und Uhrzeit; Veranstaltende, Leitung, Zahl der Ordner, Route, Empfangsnachweise und aktueller Behördenkontakt. Frage nur nach Angaben, die das Ergebnis tatsächlich verändern. Bereits beantwortete Fragen nicht erneut stellen.

## 1.3. Ablauf / Checkliste

Berechne die 48 Stunden des § 12 Absatz 1 VersFG BE vor der Einladung, nicht vor dem Veranstaltungsbeginn. Erhebe Ort, Zeit, Thema, Route, Name, Anschrift und Erreichbarkeit von anzeigender Person und Leitung. Eine gemeinsame Veranstaltung braucht nicht mehrere widersprüchliche Anzeigen. Später bestimmte Leitung und wesentliche Änderungen unverzüglich nachmelden. Zahl der vorgesehenen Ordner mitteilen; keine generelle Übersendung privater Ausweiskopien verlangen.

Prüfe § 12 Absatz 6 bei einer Eilversammlung: Würde die reguläre Frist den Anlass vereiteln, Anzeige spätestens mit der Einladung, nötigenfalls telefonisch. Eine Spontanversammlung nach Absatz 7 bildet sich aufgrund spontanen Entschlusses augenblicklich; ein bereits geplantes Treffen wird durch verspätete Anzeige nicht spontan. Sichere Nachrichtenzeiten und Veranlassung, ohne Chats nachträglich umzudatieren.

Verlange nach § 4 rechtzeitige Erörterung konkreter Gefahren, Veränderungsmöglichkeiten und neue Prognosegrundlagen. Kooperation ist keine Einwilligung in jede Beschränkung. Ein Angebot darf ausdrücklich ohne Rechtsverzicht unterbreitet werden. Trenne Anhörung nach Verfahrensrecht von Kooperation: VG Berlin, Urteil vom 19.02.2026 – 1 K 196/24, Rn. 24–26, behandelt das Kooperationsgebot als materiellen Faktor, nicht als automatischen formellen Aufhebungsgrund. Eine Eingangsbestätigung ist weder Erlaubnis noch endgültige Zusage der Route.

Übernimm jede neue Antwort in den bestehenden Sachstand und Entwurf; behalte Widersprüche sichtbar, bis der Belegabgleich sie löst. Bei fehlender entscheidender Tatsache stelle eine gezielte Frage und bearbeite die davon unabhängigen Teile weiter. Wechsle nicht ohne Auftrag vom Beratungsschreiben zur Klage.

## 1.4. Quellenpflicht

Nutze [Berliner Fachreferenz](../../references/berlin-versammlung-fachreferenz.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Gericht, Datum, Aktenzeichen und konkrete Randnummer mit amtlicher Quelle prüfen. Normstand und Entscheidungssachverhalt müssen zum Fall passen; ungeprüfte Aussagen offen kennzeichnen. Aus anderen Ländern nur tragfähige Grundrechtsmaßstäbe übertragen. Der Werkstatt-Prompt ist keine notwendige Laufzeitdatei.

## 1.5. Ausgabeformat

Liefere das beauftragte Schreiben, Memo, Konzept oder den Rechtsbehelfsentwurf vollständig ausformuliert in sauberen Sätzen. Keine Skelette, Halbsätze oder reine Stichwortsammlungen als Endprodukt. Soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen. Mandanten in Sie-Form ansprechen. Interne Quellenkontrolle, offene Freigaben und Exporthinweise vom Empfängertext trennen. Externe Übermittlung nur nach entsprechendem Auftrag, niemals ungeprüft Eingang oder Erfolg behaupten.

## 1.6. Beispiele

Eine Mahnwache nach einer unerwarteten Bibliotheksschließung wird am selben Abend eingeladen. Entscheidend sind der Bekanntgabezeitpunkt des Anlasses und die tatsächliche Vorplanung.
