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name: versorgungsausgleich
description: "Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund durchführen: Rentenanrechte aus Ehe aufteilen: Normen: VersAusglG (seit 2009), §§ 1 und 10 VersAusglG (Hin- und Herrechnung),..."
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# Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund durchführen: Rentenanrechte aus Ehe aufteilen


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: FamFG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund durchführen: Rentenanrechte aus Ehe aufteilen. Normen: VersAusglG (seit 2009), §§ 1 und 10 VersAusglG (Hin- und Herrechnung), § 17 VersAusglG (externe Teilung), § 18 VersAusglG (Geringfuegigkeit). Prüfraster: Anrechte (gesetzl. Rente, Riester, Ruerup, bAV, Beamtenversorgung), externe vs. interne Teilung, Ausgleichswert, Abweichungsvereinbarung. Output Versorgungsausgleichs-Berechnungs-Memo, Verfahrensstrategie. Abgrenzung: Scheidungsantrag siehe fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen; Zugewinnausgleich siehe fachanwalt-familienrecht-zugewinnausgleich-berechnen.

### Versorgungsausgleich

## Fachlicher Kern — Familienrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Versorgungsausgleich` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** BGB §§ 1360a, 1361, 1565 ff., 1570 ff., 1601 ff., 1626 ff., 1684, 1687, 1687a; FamFG §§ 49 ff., 76, 86 ff., 112 ff.; VersAusglG §§ 1, 2, 5, 10 ff., 27, 51; GewSchG.
- **Verifizierte Anker:** BGH, Beschluss vom 02.04.2025 - XII ZB 576/24 (Abänderung Versorgungsausgleich nach Tod, § 51 VersAusglG, § 88 Abs. 2 SGB VI); BGH, Beschluss vom 18.10.2023 - XII ZB 197/23 (Abänderung nur bei Veränderung, nicht Fehlerkorrektur der Ausgangsentscheidung).
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Verfahrenstyp und Eilbedarf klären: Sorge/Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz; danach Kindesschutz, Titel, Fristen, Auskünfte, Beleglage und Vollstreckbarkeit.
- **Outputpflicht:** Eilvermerk, Unterhalts-/Zugewinntabelle, Antragsentwurf, Jugendamts-/Gegnerbrief, Vergleichsvorschlag oder Mandantenfahrplan.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Fachkern: Versorgungsausgleich
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Familienrecht, FamFG, VersAusglG, Unterhaltsrecht, Zugewinn, Gewaltschutz, Kindschaft, internationale Verordnungen und Vollstreckung.
- **Entscheidende Weiche:** Beteiligte, Kind/Unterhalt/Vermögen/Versorgung, Frist, Auskunft, Beleg, Eilbedarf und familiengerichtliche Verfahrensart trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

## 1) Eingangs-Abfrage

1. Ehezeit (Eheschliessung bis Rechtshaengigkeit Scheidung)?
2. Beide Eheleute Versorgungs-Anrechte (DRV, betriebliche, private)?
3. Beamten-Status?
4. Eheschliessung im Ausland?
5. Ausgleichs-Anspruch Verzicht in Ehevertrag?
6. Höhe Anrechte (Renten-Punkte)?

## 2) Rechtsgrundlagen

- **VersAusglG 2009** (Versorgungsausgleichsgesetz seit 1.9.2009)
- Vorher: Splitting / Quasi-Splitting -> heute Halbteilung
- **§ 1 VersAusglG**: Pflicht zur Halbteilung
- **§ 6 VersAusglG**: Vertragliche Modifikationen (Ehevertrag)
- **§ 27 VersAusglG**: Härteklausel

## 3) Ehezeit-Begriff § 3 VersAusglG

- **Beginn**: 1. des Monats der Eheschliessung
- **Ende**: letzter Tag des Monats der Rechtshaengigkeit Scheidung
- Beispiel: Ehe 12.5.2010, Scheidung rechtshaengig 7.3.2025
- Ehezeit: 1.5.2010 - 31.2.2025

## 4) Anrechte-Arten

### Gesetzliche Rentenversicherung

- Auskunft DRV mit Renten-Punkten
- Halbteilung der während Ehezeit erworbenen Punkte

### Beamten-Versorgung

- Berechnung nach BeamtVG
- Quasi-interne Teilung

### Betriebliche Altersversorgung

- Direktzusage: typisch interne Teilung
- Pensionskasse / Pensionsfonds: extern möglich
- Direktversicherung: typisch externe Teilung

### Private Renten (Riester, Ruerup, klassische LV)

- Auskunft Versicherer
- Interne oder externe Teilung

## 5) Interne vs. externe Teilung

### Interne Teilung § 10 VersAusglG

- Im selben Versorgungs-System
- Ausgleichs-Berechtigter erhaelt eigenen Anspruch
- Standardform

### Externe Teilung § 14 VersAusglG

- Bei kleinem Wert (< 84 EUR/Monat Rente, Stand 2024)
- Auf Antrag des Versorgungs-Trägers
- Ausgleichswert wird in Ziel-Versorgung übertragen (DRV oder eigene Wahl)
- BGH-Linie 2020 zur Verzinsung bei externer Teilung

## 6) Berechnung

### Ausgleichswert

- Pro Anrecht: Halftung des während Ehezeit erworbenen Wertes
- Korrespondierender Kapitalwert nach Bewertungsregeln

### Mehrwert-Faktor

- Bei externer Teilung: Verzinsung des Ausgleichswerts
- Korrigiert Inflations-Verluste

## 7) Verzicht / Modifikation

### Ehevertrag § 6 VersAusglG

- Notarielle Form
- Kontrolle § 138 BGB (Sittenwidrigkeit)
- BGH-Linie zur Wirksamkeitsprüfung bei Inkompetenz / Druck

### Härteklausel § 27 VersAusglG

- Grobe Unbilligkeit bei kurzer Ehe (< 3 Jahre)
- Bei wesentlicher Wert-Disproportion
- Bei Mitschuldigkeit

## 8) Workflow

### Phase 1 — Auskunfts-Verfahren

- FamG fordert von beiden Eheleuten Versorgungs-Auskunft
- Eheleute reichen Formular V10 ein
- Versorgungs-Träger antwortet binnen 3-6 Monaten

### Phase 2 — Berechnung

- FamG erstellt VA-Beschluss-Entwurf
- Beide Anwälte überprüfen Auskuenfte
- Bei Streit: Sachverständiger

### Phase 3 — Beschluss

- FamG beschließt Aufteilung
- Im Scheidungsverbund Teil des Endbeschlusses

### Phase 4 — Vollzug

- Mitteilung an Versorgungs-Träger
- Eintragung der Anrechte beim Ausgleichs-Berechtigten

## 9) Anwalts-Strategie

### Bei vermeintlich kurzem Ehe-Verlauf

- Prüfen ob VA-Ausschluss durch § 27 sinnvoll
- Bei höheren Anrechten: VA-Ausschluss bringt Verlust

### Bei selbstständigem Mandanten

- Versicherungs-Verträge identifizieren
- Bei DRV: minimale Anrechte ggf. nicht ausgleichs-relevant

### Bei Auslandsbezug

- Versorgungen aus EU oder Drittstaaten
- Bei EU: VO (EU) 883/2004 Sozialversicherungs-Abkommen

## 10) Typische Fehler

1. **Versorgungs-Auskunft übersehen** -> falsche Berechnung
2. **Ehezeit falsch berechnet** -> Falschberechnung
3. **Interne vs. externe Teilung nicht optimiert** -> wirtschaftlicher Verlust
4. **Härte-Antrag § 27 versäumt** -> ungewollte Aufteilung
5. **Ehevertrag-Prüfung übersprungen** -> § 138 BGB-Streit später

## 11) BGH-Linien

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Anschluss

- `fachanwalt-familienrecht-duesseldorfer-tabelle-unterhalt` — bei Unterhalts-Frage
- `fachanwalt-familienrecht-kindeswohlgefaehrdung-eilantrag` — bei Konflikt
- `bav-strategie-konzern` — bei komplexer betrieblicher AV

<!-- AUDIT 27.05.2026 | Bundle 022 | Task 2
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Status: WRONG_TOPIC
Kindesunterhalt und Immobilienfinanzierung (Tilgungsraten bis Wohnwert berücksichtigbar,
§ 1603 Abs. 2 BGB) – nicht den Mehrwert-Faktor im Versorgungsausgleich.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Maßnahme: Zeile aus BGH-Linien (Abschnitt 11) gelöscht.
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