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name: vertragsstrafe-konventionalstrafe
description: "Vertragsstrafe und Konventionalstrafe im ALR. Skill behandelt ALR I 5 zur Vereinbarung Wirkung Anrechnung auf Schadensersatz und Verhältnis zu §§ 339-345 BGB. Liefert Prüfraster."
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# Pralr Vertragsstrafe Und Konventionalstrafe

## Norm

ALR I 5 §§ — Konventionalstrafe als vereinbarte Geldbusse für Vertragsverletzung.

## Funktion

- Druckmittel zur Vertragstreue.
- Pauschalierung des Schadensersatzes.

## Wirkung

- Bei Verstoss faellt die Strafe an.
- Anrechnung auf den weitergehenden Schadensersatz typisch.
- Bei Verzicht des Gläubigers Erlassbarkeit.

## Grenzen

- Wucherverbote.
- Sittenwidrige Strafhoehe.

## Fortwirkung BGB

- §§ 339-345 BGB.
- § 343 BGB Reduzierung übersetzter Strafe durch Gericht.

## Prüfraster

1. Vereinbarung wirksam?
2. Höhe angemessen?
3. Anrechnung?

## Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `§ 1 StGB` — Keine Strafe ohne Gesetz.
- `§ 15 StGB` — Vorsatz/Fahrlaessigkeit.
- `§ 16 Abs. 1 StGB` — Tatbestandsirrtum.
- `§ 17 StGB` — Verbotsirrtum.
- `§ 46 Abs. 1 StGB` — Strafzumessung.
- `§ 152 Abs. 2 StPO` — Legalitaetsprinzip/Anfangsverdacht.
- `§ 160 Abs. 2 StPO` — Ermittlung auch entlastender Umstaende.
- `§ 244 Abs. 2 StPO` — Aufklaerungspflicht.
- `§ 261 StPO` — freie richterliche Beweiswuerdigung.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Powersprint-Vertiefung

- **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind.
- **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Vertragsstrafe Und Konventionalstrafe` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet.
- **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar.
- **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.
