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name: verwaltungsprozess-modus
description: "Modus-Skill fuer VwGO-Verfahren: Anfechtungs- und Verpflichtungsklage Berufung nach Paragraph 124 VwGO Revision nach Paragraph 132 VwGO. Beruecksichtigt Vorverfahren Widerspruchsbescheid aufschiebende Wirkung nach Paragraph 80 VwGO und Eilrechtsschutz nach Paragraph 123 VwGO."
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# Verwaltungsprozess-Modus (VwGO)

## Zweck

Dieser Modus-Skill aktiviert die verfahrensspezifischen Einstellungen für Verwaltungsgerichtsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Verwaltungsverfahren sind durch das obligatorische Vorverfahren und die besondere Stellung der Behörde als Beklagte geprägt.

## Klagenarten (§ 42 VwGO)

| Klageart | Ziel | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Anfechtungsklage | Aufhebung eines VA | § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO |
| Verpflichtungsklage | Erlass eines VA | § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO |
| Allgemeine Leistungsklage | Sonstiges Verwaltungshandeln | analog |
| Feststellungsklage | Feststellung eines Rechtsverhältnisses | § 43 VwGO |

## Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO)

Das Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) ist grundsätzlich Klagevoraussetzung.

**Im Aktenauszug erfassen:**

- Datum des angefochtenen Verwaltungsakts
- Datum der Widerspruchseinlegung
- Datum des Widerspruchsbescheids (Fristbeginn für Klage!)
- Behörde, die den Widerspruchsbescheid erlassen hat

## Kritische Fristen (VwGO)

| Frist | Norm | Dauer |
|---|---|---|
| Widerspruchsfrist | § 70 VwGO | 1 Monat ab Bekanntgabe VA |
| Klagefrist | § 74 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Widerspruchsbescheid |
| Berufungsfrist | § 124a Abs. 1 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Urteil |
| Zulassungsantragsfrist | § 124a Abs. 4 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Urteil |
| Revisionsfrist | § 139 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Urteil |

**Besonderheit:** Fehlerhafter Beginn der Klagefrist durch fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung führt zu Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO).

## Aufschiebende Wirkung (§ 80 VwGO)

**Im Aktenauszug besonders hervorheben:**

- Hat die Klage aufschiebende Wirkung? (Grundsatz § 80 Abs. 1 VwGO)
- Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen (§ 80 Abs. 2 VwGO)?
- Hat die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO)?
- Wurde ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt?

## Eilrechtsschutz (§ 123 VwGO)

Für Verpflichtungs- und sonstige Leistungsklagen: einstweilige Anordnung zur Regelung des vorläufigen Zustands.

## Berufungszulassung (§ 124 VwGO)

Berufung bedarf der Zulassung durch das Oberverwaltungsgericht. Zulassungsgründe:
- Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (Nr. 1)
- Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten (Nr. 2)
- Grundsätzliche Bedeutung (Nr. 3)
- Divergenz (Nr. 4)
- Verfahrensmangel (Nr. 5)

**Im Aktenauszug:** Welchen Zulassungsgrund trägt die Berufungsklägerin vor?

## Besonderheiten im Aktenauszug

- Beklagte ist regelmäßig eine Behörde (Bund / Land / Gemeinde)
- Verwaltungsakt mit vollständigem Inhalt und Datum erfassen
- Widerspruchsbescheid als eigenes Dokument in der Sachverhaltschronologie
- Behördliche Aktenzeichen neben Gerichtsaktenzeichen angeben
