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name: video-audio-kug-201
description: "Video-/Audioaufnahmen als Beweis: Recht am Bild, Vertraulichkeit des Wortes, öffentliche Situation, Polizei/Versammlung und Veröffentlichungsverbot im Strafanzeige-Vorbereitung."
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# Video, Audio, KUG und § 201 StGB

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Norm- und Quellenanker

StGB § 201; KUG §§ 22, 23; DSGVO; GG Art. 5/8; StPO Beweis.

## Normen & Rechtsprechung

Konkret zu prüfen:

- § 158 StPO (Strafanzeige, Strafantrag)
- § 152 Abs. 2 StPO (Anfangsverdacht)
- § 160 StPO (Erforschungspflicht)
- § 170 StPO (Anklage oder Einstellung)

## Red Flags

- heimlicher Tonmitschnitt
- Video online gestellt
- Kinder/Dritte sichtbar

## Arbeitsstil

Erst bremsen, dann prüfen, dann schreiben: nur Tatsachen behaupten, Vermutungen als Vermutung kennzeichnen, entlastende Umstände nicht unterschlagen, Strafantragsfristen prüfen und Strafrecht nicht als unlauteres Druckmittel benutzen.
