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name: vollstaendige-fertigstellung-schlussrate-und-aussenanlag
title: Vollständige Fertigstellung, Schlussrate und Außenanlagen
description: 'Für Vollständige Fertigstellung, Schlussrate und Außenanlagen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bautraegervertrag-pruefer/skills/vollstaendige-fertigstellung-schlussrate-und-aussenanlagen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# Vollständige Fertigstellung, Schlussrate und Außenanlagen

## Prüfgegenstand

Dieser Skill entscheidet, ob die letzte Bauträgerrate wirklich fällig ist. „Bezugsfertig“ und „vollständig fertiggestellt“ sind getrennte Stufen. Eine bewohnbare Wohnung kann noch lange keine vollständig fertiggestellte Anlage sein.

## Normenanker

§§ 305c Abs. 2, 307, 640, 641 Abs. 3, 650u, 650v, 817 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB; § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 MaBV; § 12 MaBV; BGH VII ZR 88/25 nur nach Live-Verifikation.

## Prüfung

- Sind Außenanlagen, Pflasterung, Wege, Hof, Spielplatz, Tiefgarage, Treppenhaus, Fassade, Aufzug, Lüftung oder Brandschutz noch offen?
- Enthält das Abnahmeprotokoll Mängel, die nach Vertragsauslegung vor Schlussrate zu beseitigen sind?
- Wird Fertigstellung nur „mitgeteilt“ oder von einem bauträgernahen Dritten bestätigt?
- Werden unwesentliche Mängel mit wesentlichen Restarbeiten vermischt?
- Ist die Schlussrate in 2 % und 1,5 % auf konkrete Restarbeiten aufgespalten oder bloß taktisch vorgezogen?

## Rechtsfolge

Verfrühte Schlussratenanforderung sperrt Fälligkeit. Bereits geleistete verfrühte Zahlungen können als Rückforderungsposition nach Bereicherungsrecht geprüft werden. Bei unwesentlichen Mängeln zusätzlich § 641 Abs. 3 BGB mit doppelten voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten prüfen.

## Output

Erstelle eine Schlussraten-Tabelle: offener Punkt, Vertragsquelle, Wesentlichkeit, Mängelbeseitigungskosten, Zurückbehaltungsbetrag, Zahlungsantwort.

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
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