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name: vollstaendige-fertigstellung-schlussrate-und-aussenanlagen
description: "Prüft Schlussrate im Bauträgervertrag: vollständige Fertigstellung, Bezugsfertigkeit, Außenanlagen, Protokollmängel, Restarbeiten, § 3 Abs. 2 MaBV, § 641 Abs. 3 BGB, § 817/§ 818 BGB und BGH VII ZR 88/25."
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# Vollständige Fertigstellung, Schlussrate und Außenanlagen

## Prüfgegenstand

Dieser Skill entscheidet, ob die letzte Bauträgerrate wirklich fällig ist. „Bezugsfertig“ und „vollständig fertiggestellt“ sind getrennte Stufen. Eine bewohnbare Wohnung kann noch lange keine vollständig fertiggestellte Anlage sein.

## Normenanker

§§ 305c Abs. 2, 307, 640, 641 Abs. 3, 650u, 650v, 817 Satz 1, 818 Abs. 2 BGB; § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 MaBV; § 12 MaBV; BGH VII ZR 88/25 nur nach Live-Verifikation.

## Prüfung

- Sind Außenanlagen, Pflasterung, Wege, Hof, Spielplatz, Tiefgarage, Treppenhaus, Fassade, Aufzug, Lüftung oder Brandschutz noch offen?
- Enthält das Abnahmeprotokoll Mängel, die nach Vertragsauslegung vor Schlussrate zu beseitigen sind?
- Wird Fertigstellung nur „mitgeteilt“ oder von einem bauträgernahen Dritten bestätigt?
- Werden unwesentliche Mängel mit wesentlichen Restarbeiten vermischt?
- Ist die Schlussrate in 2 % und 1,5 % auf konkrete Restarbeiten aufgespalten oder bloß taktisch vorgezogen?

## Rechtsfolge

Verfrühte Schlussratenanforderung sperrt Fälligkeit. Bereits geleistete verfrühte Zahlungen können als Rückforderungsposition nach Bereicherungsrecht geprüft werden. Bei unwesentlichen Mängeln zusätzlich § 641 Abs. 3 BGB mit doppelten voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten prüfen.

## Output

Erstelle eine Schlussraten-Tabelle: offener Punkt, Vertragsquelle, Wesentlichkeit, Mängelbeseitigungskosten, Zurückbehaltungsbetrag, Zahlungsantwort.
