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name: vorbehaltsaufgaben-stberg
description: "Prüfung der Vorbehaltsaufgaben nach StBerG — wer darf welche steuerliche Hilfeleistung erbringen und welche Folge hat die unerlaubte Hilfeleistung. Anwendungsfall Unternehmen oder Lohnsteuerhilfeverein berufen sich auf eingeschraenkte Befugnisse oder eine Werkstattgesellschaft will steuerliche H..."
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# Vorbehaltsaufgaben Steuerberater — § 3 § 4 StBerG

## Fachlicher Anker

- **Normen:** § 3, § 4, § 6a.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Welche Taetigkeit konkret ausgeuebt — Erstellung Erklaerung Buchfuehrung Beratung?
2. Wer fuehrt sie aus — Steuerberater Buchhalter Lohnsteuerhilfeverein Unternehmer?
3. Greift § 4 StBerG Befugnis zur eingeschraenkten Hilfeleistung?
4. Liegt unerlaubte Hilfeleistung § 5 StBerG vor — Ordnungswidrigkeit § 160 StBerG?
5. Welche zivilrechtliche Folge — § 134 BGB Nichtigkeit?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

## Rechtsgrundlagen

- **§ 3 StBerG** — befugte Personen.
- **§ 4 StBerG** — eingeschraenkte Befugnis Lohnsteuerhilfevereine Buchstellen.
- **§ 5 StBerG** — Verbot unerlaubter Hilfeleistung.
- **§ 160 StBerG** — Bussgeld.
- **§ 134 BGB** — Nichtigkeit gesetzwidriger Rechtsgeschaefte.

## Aktuelle Rechtsprechung

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle (bundesfinanzhof.de, bundesverfassungsgericht.de, dejure.org, openjur.de, gesetze-im-internet.de) mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.

## Zentrale Normen

§ 3 StBerG · § 4 StBerG · § 5 StBerG · § 160 StBerG · § 134 BGB · § 6 StBerG (ausgenommene Taetigkeiten)

## Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins

- Verfahrens-Sklls (`anw-einspruch-finanzamt`, `anw-aussetzung-vollziehung`, `anw-akteneinsicht-steuerakte`) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die **materielle** Begruendung.
- Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel `fa-stu-steuerhinterziehung-370-ao` und `fa-stu-selbstanzeige-371-ao` aufrufen.
- Bei berufsrechtlichen Fragestellungen `fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeit` bzw. `fa-stu-rvg-steuerstreit` parallel ziehen.
