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name: wahlverteidiger-mandat
description: "Wahlverteidiger-Mandat im Strafrecht beginnen: Anwendungsfall Beschuldigter waehlt Strafverteidiger und Erstgespraeach muss Schweigerecht Akteneinsicht Honorar und Strategie klären: Wahlverteidiger-Mandat im Strafrecht beginnen: Anwendungsfall Beschuldigte..."
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# Wahlverteidiger-Mandat im Strafrecht beginnen: Anwendungsfall Beschuldigter waehlt Strafverteidiger und Erstgespraeach muss Schweigerecht Akteneinsicht Honorar und Strategie klären


## Arbeitsbereich

**Orientierung** ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: Orientierung im Strafrecht-Mandat und Fallrouting, Untersuchungshaft und Haftprüfung nach §§ 112 ff, Verständigung § 257c StPO und Taeter-Opfer-Ausgleich § 46a. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen.

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Wahlverteidiger-Mandat im Strafrecht beginnen: Anwendungsfall Beschuldigter waehlt Strafverteidiger und Erstgespraeach muss Schweigerecht Akteneinsicht Honorar und Strategie klären. § 136 StPO Schweigerecht Erstbelehrung, § 137 StPO Verteidigerrecht, § 147 StPO Akteneinsicht. Prüfraster Schweigerecht kommunizieren, eigene Einschaetzung zurückhalten bis Akte vorliegt, Honorarvereinbarung über RVG hinaus, Verteidigungsstrategie aktiv vs. passiv besprechen. Output Erstgespraeach-Protokoll mit Sofortmassnahmen und Honorarvereinbarung. Abgrenzung zu Erstgespraeach-Mandatsannahme für allgemeine Aufnahme und zu Akteneinsicht.

### Wahlverteidiger-Mandat

## 1) Erstgespräch

### Vor jedem Inhalt

- **Schweigerecht** kommunizieren (§ 136 I StPO)
- Verteidiger-Geheimnis § 53 StPO
- Eigene Sicht erst nach Akteneinsicht

### Sachverhalts-Aufnahme

- Was wirft Polizei / StA vor?
- Sind schon Aussagen gemacht?
- Beweismittel-Lage?

### Honorar-Vereinbarung

- RVG-Minimum oder Pauschal-Vereinbarung
- Komplex-Sachen oft Pauschal 5.000-50.000 EUR

## 2) Akteneinsicht § 147 StPO (Reform 2017)

### Beschuldigter

- **§ 147 IV StPO**: Eigenes Akteneinsichtsrecht (auch ohne Anwalt)
- Begleitende Voraussetzung: nicht im Verfahrens-Stadium der Gefährdung
- Polizeiakten-Anfrage

### Anwalt

- § 147 II StPO: Voll-Recht
- Bei U-Haft: § 147 II 2 StPO
- Mitnahme Papierakten § 32f II 3 StPO
- Kopie über Anwalt-Kanzlei

### Rechtsbehelf

- § 147 V 2 StPO: Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Bei Verweigerung
- Auch bei eingeschraenkter Einsicht

## 3) Verteidigungs-Strategien

### Aktive Strategie

- Anfechtung Beweise
- Eigene Beweis-Anträge
- Sachverständige
- Gegenermittlungen

### Passive Strategie

- Schweigen
- Beobachtung Vorwurfs-Beweis
- Reaktion bei Schwaeche der Beweise

### Mischformen

- Phasen-Wechsel je nach Verfahrensstand
- Bei Untersuchungs-Haft: oft Aktivität erforderlich

## 4) Workflow

### Phase 1 — Erstgespräch (1-2 Stunden)

- Vorwurfs-Aufnahme
- Schweigerecht erklären
- Honorar-Vereinbarung
- Vollmacht

### Phase 2 — Akteneinsicht

- Antrag StA / Polizei
- Auswertung Akte
- Schwachstellen-Analyse

### Phase 3 — Vernehmungs-Strategie

- Eigene Aussage / Schweigen
- Vorbereitung bei aktiver Strategie

### Phase 4 — Eröffnungs-Beschluss / Anklage

- Antrag auf Einstellung § 153/153a StPO
- Beweisanträge
- Vorbereitung Hauptverhandlung

### Phase 5 — Hauptverhandlung

- Plaedoyer-Strategie
- Anträge auf Strafmilderung
- Geringfuegigkeits-Antrag

## 5) Standard-Fehler des Beschuldigten

1. **Aussage vor anwaltlicher Beratung** -> oft unwiderruflich
2. **"Ich erklaere das mal eben" bei Polizei** — taktisch fatal
3. **Eigene Anrufe / Briefe** an Anzeigenerstatter
4. **Mitwirkung in WhatsApp-Gruppen** des Falls
5. **Pflichtverteidigung statt Wahl** bei komplexen Fällen

## 6) Mandanten-Pflichten

### Wahrheit gegenüber Anwalt

- Anwalt-Vertraulichkeit § 43a BRAO
- Strategie braucht volle Information

### Schweigen gegenüber Dritten

- Keine Aussagen ohne Anwalt
- Auch in sozialen Medien

## 7) Bei Untersuchungshaft

### Sofortige Schritte

- Haftprüfungs-Antrag
- Akteneinsicht beschleunigen
- Familien-Information

### Vertretungs-Pflicht

- Notwendige Verteidigung § 140 StPO
- Pflichtverteidiger bei Mittel-Fehlen

## 8) BGH-Linien

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Anschluss

- `fachanwalt-strafrecht-untersuchungshaft-haftpruefung` — bei U-Haft
- `fachanwalt-strafrecht-anklage-reaktion` — bei Anklage
- `aktenaufbereiter-strafrecht` — bei Akten-Aufbereitung

## Aktuelle Rechtsprechung Wahlverteidigung

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Normen Wahlverteidigung

- § 137 StPO — freie Wahl des Verteidigers (bis zu drei gleichzeitig)
- § 138 StPO — Verteidiger-Eigenschaft (Rechtsanwaelte, andere Personen mit Gerichtsgenehmigung)
- § 140 StPO — notwendige Verteidigung (Verbrechen, U-Haft, Gehoerlosen, Vergehen ab 1 Jahr Straferwartung)
- § 146 StPO — Verbot der Mehrfachverteidigung bei Mitbeschuldigten
- § 43a II BRAO — Verschwiegenheitspflicht
- § 53 StPO — Zeugnisverweigerungsrecht
