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name: weg-hausverwaltung-rechtsstand-mai-2026-faktenbank
title: Rechtsstand und überprüfte WEG-Rechtsprechung
description: Wählt amtlich geprüfte WEG-Entscheidungen bis Oktober 2026 anhand der konkreten Verwaltungsfrage aus; liefert Norm, Datum, Aktenzeichen, Randnummer und sachverhaltsbezogene Anwendungsgrenze.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/weg-hausverwaltung/skills/rechtsstand-mai-2026-faktenbank
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
sources:
- title: Quellenhygiene
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- title: Rechtsstand mai 2026
  path: references/rechtsstand-mai-2026.md
- title: Zitierweise
  path: references/zitierweise.md
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# Rechtsstand und überprüfte WEG-Rechtsprechung

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Diene als gepflegter Einstieg zu den tatsächlich einschlägigen Normen und Urteilen der Hausverwaltung. Der historische Ordnername bleibt bestehen, damit vorhandene Aufrufe funktionieren. Inhaltlicher Arbeitsstand ist 02.10.2026; die Heizungs- und Förderfragen des Altbestands sind keine automatisch mitgeprüfte Gesamtmaterie.

## 2. Eingaben

Konkrete Rechtsfrage, Ereignis-/Beschlussdatum, Rolle, bereits vorhandene Unterlagen und Frist lesen. Bei einer Altakte das damals geltende Recht bestimmen. Eine aktuelle Entscheidung nicht rückwirkend mit einer Gesetzesänderung verwechseln.

## 3. Ablauf und Quellenwahl

Für Zahlung/Abrechnung die Arbeitsreferenz Abschnitte 2 und 3 sowie V ZR 195/23, V ZR 102/23, V ZR 167/23 und V ZR 190/24 lesen. Für Schlüsseländerung die abgestufte Linie V ZR 50/25 (2026), V ZR 236/23 und V ZR 128/23 heranziehen. Bei Vergabe V ZR 7/25 (2026) lesen; keine pauschale Drei-Angebote-Pflicht mehr aus dem Altbestand übernehmen.

Für Schäden und Verwalter V ZR 18/25, V ZR 76/25 (beide 2026) und V ZR 34/24 prüfen. Deliktische Direktansprüche werden durch die fehlende Schutzwirkung des Verwaltervertrags nicht ausgeschlossen. Bei Technikräumen Anlage und Raum anhand V ZR 34/25 (2026) unterscheiden. Bei Balkonsanierung trotz übertragener Erhaltungslast V ZR 102/24 (2026) beachten.

Für Versammlungsfragen V ZR 190/25 (2026) zum Umlaufverfahren, V ZR 189/24 (2026) zu Stimmrechten und V ZR 123/23 zur Hybridteilnahme auswählen. Rein virtuelle Versammlung zusätzlich nach § 23 Abs. 1a und § 48 Abs. 6 WEG prüfen. Für Anfechtungsfristen § 45 WEG direkt lesen; V ZR 33/23 ist dafür kein geeigneter Beleg.

Für bauliche Gestaltung V ZR 162/25 (17.07.2026), V ZR 165/25 (25.09.2026), V ZR 105/24, V ZR 86/24 und V ZR 244/22 nur nach der jeweiligen Fallweiche verwenden. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG ist Barriereabbau; Nr. 2 ist E-Mobilität. V ZR 57/12 betrifft Leitungen im Gemeinschaftsbereich und trägt keine pauschale Aussage über sämtliche Badezimmerabdichtungen.

Die aktuelle Referenz enthält je Urteil genaue Randnummern, amtlichen Volltext und Anwendungsgrenze. Bei nicht gedeckter Behauptung weiter recherchieren oder den offenen Punkt ausweisen. Nicht einfach Datum „2026“ über eine alte Tabelle schreiben. Empfängertexte erhalten nur die für ihre Funktion nötigen Quellen; Abrufprotokoll und Unsicherheiten stehen im internen Vermerk.

## 4. Quellenpflicht

[Arbeitsreferenz Oktober 2026](../../references/rechtsstand-oktober-2026.md) für die konkret berührten Fragen lesen. Die amtlichen Entscheidungslinks, Randnummern und Anwendungsgrenzen dort beachten; Normstand anhand der verlinkten Einzelnormen prüfen. Nach [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) zitieren. Keine Literaturfundstellen aus Modellwissen und keine Entscheidung nur wegen eines ähnlichen Schlagworts übernehmen.

## 5. Ausgabeformat

Das beauftragte Ergebnis vollständig in ausformulierten Sätzen liefern. Keine leeren Vertragsskelette, Halbsätze oder reine Aufzählungs-Auswürfe als Endprodukt. Tabellen dürfen die Zahlen und Nachweise strukturiert ergänzen. Für formatierte Enddokumente Times New Roman 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung verwenden; bei Markdown einen getrennten Exporthinweis geben. Interne Prüfnotizen und offene Belegfragen vom versandfähigen Empfängertext trennen. Fehlende entscheidende Tatsachen gezielt nachfragen und bereits bearbeitbare Teile fertigstellen. Externer Versand oder verbindlicher Auftrag erfolgt nur bei entsprechender Beauftragung.

## 6. Beispiel

Eine Eigentümerin hält den Heizungsauftrag ohne drei Angebote für automatisch ungültig. Wähle V ZR 7/25 und prüfe die tatsächlich vorhandene Informationsgrundlage; bewerte anschließend eine konkret behauptete Überteuerung als eigenständigen Einwand. Verwechsle dies nicht mit der mietrechtlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung ihres Mieters.
