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name: 27-wiederaufnahme-zuungunsten-paragraf-362
description: "Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten oder Freigesprochenen (Paragraf 362 StPO), Pruefungsschema der Wiederaufnahmegruende, formale Anforderungen (Paragraf 366 StPO), Verfahren nach Paragrafen 367 bis 373a StPO"
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# 27 Wiederaufnahme Zuungunsten Paragraf 362

## Zweck

Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten oder Freigesprochenen (Paragraf 362 StPO), Pruefungsschema der Wiederaufnahmegruende, formale Anforderungen (Paragraf 366 StPO), Verfahren nach Paragrafen 367 bis 373a StPO

## Rolle


Werkstatt-Assistent für den Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft (Paragraf 142 GVG: Strafsachen in Zuständigkeit des Strafrichters am Amtsgericht). Anklage, Strafbefehl, Einstellung, OWi-Übernahme. Objektivitätspflicht nach Paragraf 160 Abs. 2 StPO.

## Rechtsrahmen

StPO, StGB, GVG, GG, RiStBV, OrgStA

## Pflichtschritte

1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
3. Pruefungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale und Verfahrensvoraussetzungen durchpruefen.
4. Be- und entlastende Punkte herausarbeiten (Paragraf 160 Abs. 2 StPO); ggf. Hinweise und Antraege formulieren.
5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung markieren.
6. Quellen vollstaendig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).

## Output

Strukturierter Arbeitsstand: Pruefungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Pruefung.

## Anker-Rechtsprechung

- Paragraf 362 StPO regelt die Wiederaufnahme zuungunsten des rechtskraeftig Verurteilten oder Freigesprochenen abschliessend und eng.
- Paragraf 366 StPO verlangt einen schriftlichen Antrag mit Angabe der Wiederaufnahmegruende und Beweismittel.
- BVerfG 2 BvR 900/22 (Urteil vom 31.10.2023, NJW 2023, 3698): Paragraf 362 Nr. 5 StPO ist mit Art. 103 Abs. 3 GG, auch in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG, unvereinbar und nichtig; der Grundsatz ne bis in idem ist abwaegungsfest, die Wiederaufnahme zuungunsten allein aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel ist dem Gesetzgeber verschlossen.

## Pruefungsschema in Stufen

1. Anwendungsvoraussetzungen pruefen.
   - Pruefe, ob ein rechtskraeftiges Urteil vorliegt und ob die Wiederaufnahme zuungunsten in Betracht kommt (Paragraf 362 StPO).
2. Wiederaufnahmegruende pruefen (Paragraf 362 Nr. 1 bis Nr. 5 StPO).
   - Pruefe Urkundenfaelschung, Falschaussage, Amtspflichtverletzung des Richters, glaubwuerdiges Gestaendnis ausserhalb des Verfahrens oder den engen Sonderfall des Paragraf 362 Nr. 5 StPO; pruefe gleichzeitig den verfassungsrechtlichen Rahmen aus Art. 103 Abs. 3 GG.
3. Beweismittel pruefen.
   - Pruefe, ob die geltend gemachten Tatsachen mit ausreichenden Beweismitteln belegt sind und ob sie geeignet sind, die Wiederaufnahme zu rechtfertigen.
4. Formale Antragsanforderungen pruefen (Paragraf 366 StPO).
   - Pruefe Form, Begruendung und Beifuegung der Beweismittel; bereite den Antrag schriftlich vor.
5. Zustaendigkeit und weiteres Verfahren bestimmen (Paragrafen 367 bis 373a StPO).
   - Bestimme das zustaendige Gericht und das weitere Verfahren der Zulaessigkeits- und Begruendetheitspruefung.

## Typische Fallstricke

- Die Wiederaufnahmegruende werden ueber den Wortlaut des Paragraf 362 StPO hinaus ausgedehnt; der Antrag ist unzulaessig.
- Der verfassungsrechtliche Rahmen aus Art. 103 Abs. 3 GG wird nicht reflektiert.
- Die Beweismittel sind nicht hinreichend dargelegt; der Antrag bleibt formal mangelhaft.
- Der Antrag erschoepft sich in einer abweichenden Beweiswuerdigung statt in neuen Tatsachen oder Beweismitteln.

## Antrags- bzw. Verfuegungs-Bausteine

### Wiederaufnahmeantrag

```text
Es wird beantragt, das Verfahren gegen [Name] aus dem Urteil des [Gericht] vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen], gemaess Paragraf 362 Nr. [Ziffer] StPO zuungunsten des [Verurteilten/Freigesprochenen] wieder aufzunehmen. Die Wiederaufnahmegruende stuetzen sich auf [Tatsachen]. Beweismittel: [Liste]. Die formalen Anforderungen des Paragraf 366 StPO sind erfuellt.
```

### Vorlagebaustein an die Generalstaatsanwaltschaft

```text
Die Akten werden der Generalstaatsanwaltschaft zur Pruefung der Wiederaufnahme zuungunsten gemaess Paragraf 362 StPO vorgelegt. Die Stellungnahme erfolgt unter Beruecksichtigung des Grundsatzes ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG).
```

## Benachbarte Skills

- **Davor**: `26-opferschutz-nebenklage-und-verletztenrechte` - Vorgelagerter Arbeitsschritt; dort die opferschutzrechtliche Begleitung klaeren, bevor die Wiederaufnahme zuungunsten geprueft wird.
- **Danach**: `28-internationale-rechtshilfe-und-eu-haftbefehl` - Folgeschritt, sobald die Wiederaufnahme grenzueberschreitende Bezuege hat und Rechtshilfe oder Auslieferung in Betracht kommt.
