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name: wiederholungsleistungen-planungsaenderung
description: "HOAI-Fachfrage: Planungsänderung, Wiederholung von Grundleistungen, § 10 HOAI, Bauherrnanordnung, Textform, geänderte Kostenbasis und Nachtragsvergütung des Planers prüfen im Hoai Leistungsphasen Praxis."
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# Wiederholungsleistungen Und Planungsänderung

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Normanker

- § 10 HOAI: vertragliche Änderung des Leistungsumfangs und Wiederholung von Grundleistungen.
- §§ 650b, 650q BGB: Änderungsmechanik im Architekten-/Ingenieurvertrag entsprechend prüfen.

## Prüfung

1. Ursprünglich beauftragte Leistung und Freigabe feststellen.
2. Änderungsauslöser bestimmen: Bauherr, Behörde, Planungsfehler, Fachplaner, Unternehmer, Fördermittel.
3. Prüfen, ob anrechenbare Kosten, Flächen oder Verrechnungseinheiten betroffen sind.
4. Textformvereinbarung suchen oder nachholen.
5. Wiederholung wegen Planerfehler von vergütbarer Zusatzleistung trennen.
