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name: willenserklaerung-tatbestand
description: "Prüft den Tatbestand der Willenserklärung: objektiver Erklärungstatbestand, Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille, Rechtsbindungswille und Abgrenzung zur Gefälligkeit."
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# Willenserklaerung Tatbestand

## Zweck

Feststellen, ob überhaupt eine rechtserhebliche Erklärung vorliegt.

## Normanker

BGB AT Willenserklärung

## Intake

- Welche Rolle hat die Nutzerin oder der Nutzer: Kanzlei, Rechtsabteilung, Ausbildung, Gerichtsvorbereitung oder Selbststudium?
- Was ist das konkrete Arbeitsziel: Anspruchsprüfung, Memo, Klausurlösung, Schriftsatzbaustein, Fristenvermerk oder Rückfragenkatalog?
- Welche Tatsachen sind belegt, welche sind nur Behauptung, welche fehlen noch?
- Welche Daten, Uhrzeiten, Erklärungen, Vollmachten, Formvorgaben und Fristen sind im Sachverhalt erkennbar?

## Prüfraster

1. objektiven Erklärungstatbestand aus Empfängersicht bestimmen
2. Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille trennen
3. Rechtsbindungswillen und Gefälligkeit abgrenzen
4. passende Fehlerfolge wählen
5. Ergebnis mit Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion und Rechtsfolge festhalten.
6. Offene Tatsachen als Rückfrage formulieren und nicht durch Vermutung ersetzen.

## Output

- Kurztriage mit Ampel und nächstem Schritt
- Prüfung im Gutachtenstil oder als praxisnahes Mandatsmemo
- Anspruchs- oder Erklärungsmatrix mit Beweisankern
- Rückfragenliste und optionaler Entwurfsbaustein

## Qualitätsregeln

- BGB-AT-Fragen immer an der passenden Stelle im Anspruchsaufbau prüfen.
- Auslegung geht regelmäßig vor Anfechtung, Dissens oder Lückenschließung.
- Keine erfundenen Rechtsprechungs- oder Literaturzitate verwenden; bei Zitaten Primärquelle prüfen.
- Bei Fristen den Rechenweg sichtbar machen.
- Bei Wertungen die tragenden Tatsachen ausdrücklich nennen.

## Anschluss-Skills

- allgemein
- anspruchsaufbau-zivilrecht-bgb-at
- bgb-at-output-gutachten-memo-schriftsatz
