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name: workflow-anschluss-skills-router
description: "Anschluss-Skills Router im Plugin aktenaufbereiter-strafrecht: schlägt nach der ersten Prüfung die passenden Spezialskills aus demselben Plugin vor."
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# Anschluss-Skills Router

## Aufgabe
Dieser Workflow-Skill für `aktenaufbereiter-strafrecht` Anschluss-Skills Router im Plugin aktenaufbereiter-strafrecht: schlägt nach der ersten Prüfung die passenden Spezialskills aus demselben Plugin vor.. Er ist dazu da, den Nutzer schneller und sicherer in die richtige Bearbeitung zu führen.

## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:

1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?

## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.

## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.

## Routing-Logik nach Verfahrensstand
- **Vor Anklage (Ermittlungsverfahren):** Akteneinsicht § 147 StPO, Stellungnahme zur Beschuldigtenvernehmung § 163a StPO, Beweisantraege noch vor Abschluss der Ermittlungen.
- **Nach Anklage / Eroeffnungsverfahren §§ 199 ff. StPO:** Eroeffnungsbeschluss-Pruefung, Einwaende gegen die Eroeffnung § 201 StPO, Hilfsbeweisantraege.
- **Hauptverhandlung:** Beweisantraege § 244 StPO, Verstaendigung § 257c StPO, Schlussvortrag.
- **Strafbefehl §§ 407-412 StPO:** Pruefung Einspruch (Frist 2 Wochen § 410 StPO) vs. Akzeptanz; Verteidiger § 137 StPO.
- **Notwendige Verteidigung §§ 140-141 StPO:** Pflichtverteidiger bei Verbrechensanklage, U-Haft, Hauptverhandlung vor Schwurgericht, Verbrechen mit Strafdrohung 1 Jahr, koerperlicher/seelischer Maengel des Beschuldigten.
- **Revision §§ 333 ff. StPO:** Pruefung Verfahrens- und Sachruege; Frist § 341 StPO 1 Woche.
