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name: workflow-fristen-und-risikoampel
description: "Fristen- und Risikoampel im Plugin aktenaufbereiter-strafrecht: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen."
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# Fristen- und Risikoampel

## Aufgabe
Dieser Workflow-Skill für `aktenaufbereiter-strafrecht` Fristen- und Risikoampel im Plugin aktenaufbereiter-strafrecht: macht eine Sofortampel für Frist, Zuständigkeit, Haftung, Eilbedarf und fehlende Unterlagen.. Er ist dazu da, den Nutzer schneller und sicherer in die richtige Bearbeitung zu führen.

## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:

1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?

## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.

## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.

## Strafrechts-Fristen-Speziallage
- **Akteneinsicht § 147 StPO:** Antrag jederzeit moeglich, aber Aktenausgabe an Verteidiger erst nach Abschluss der Ermittlungen (§ 147 II StPO) regelmaessig durchsetzbar. Bei Verweigerung: Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 147 V 2 StPO.
- **Einspruch gegen Strafbefehl § 410 StPO: 2 Wochen** ab Zustellung; Wiedereinsetzung § 44 StPO bei unverschuldeter Versaeumung.
- **Revision §§ 341, 345 StPO:** 1 Woche Einlegung ab Verkuendung, 1 Monat Begruendung ab Zustellung des schriftlichen Urteils.
- **U-Haft-Pruefung § 121 StPO:** automatische Haftpruefung durch OLG nach 6 Monaten.
- **Verjaehrung §§ 78 ff. StGB:** chronologisch markieren; § 78c StGB Unterbrechungshandlungen, § 78b StGB Ruhen.
- Risikoampel: Rot bei Verlust unwiderruflicher Rechte (Einspruch, Revision, Haftbeschwerde nach § 117 StPO), Gelb bei Beweisproblemen, Gruen bei dokumentierter Mandantenruecksprache.
