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name: workflow-mandantenkommunikation
description: "Mandantenkommunikation im Plugin aktenaufbereiter-strafrecht: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten."
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# Mandantenkommunikation

## Aufgabe
Dieser Workflow-Skill für `aktenaufbereiter-strafrecht` Mandantenkommunikation im Plugin aktenaufbereiter-strafrecht: übersetzt das Ergebnis in eine klare Nachricht mit Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Schritten.. Er ist dazu da, den Nutzer schneller und sicherer in die richtige Bearbeitung zu führen.

## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:

1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?

## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.

## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.

## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.

## Strafakte-Mandantenkommunikation Bausteine
- **Aktenstand-Brief an Mandant** strukturiert:
  - Stand der Ermittlungen (Anklage erhoben / Eroeffnungsbeschluss / Hauptverhandlung anberaumt / Urteil verkuendet).
  - Tatvorwurf in Kurzfassung.
  - Beweislage (Indizien fuer / gegen Mandant; staerkste Belastungsbeweise und Entlastungsindizien).
  - Strafmasserwartung (Bandbreite, nicht ein Wert).
  - Entscheidungsoffene Punkte (Verstaendigung, Gestaendnis, Beweisantraege).
- **Pflicht-Hinweise:**
  - **Mandantengeheimnis** § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB; § 53 I Nr. 2 StPO Verteidiger-Zeugnisverweigerung.
  - **Schweigerecht** Mandant § 136 I 2 StPO; nie ohne Vorbereitung gegenueber Polizei aussagen.
  - **Aussagebegrenzungen Familie** § 52 StPO Zeugnisverweigerung Angehoeriger; § 55 StPO bei drohender Selbstbelastung.
- **Strategie-Freigabe** schriftlich:
  - Akteneinsicht-Anmeldung.
  - Stellungnahme zur Anklage.
  - Beweisantraege.
  - Verstaendigung § 257c StPO.
  - Gestaendnisbereitschaft.
  - Rechtsmittelverzicht / -einlegung / -ruecknahme.
- **Kostenhinweis RVG:** Grundgebuehr VV 4100; Verfahrensgebuehr VV 4106 ff. je nach Verfahrensstufe; Terminsgebuehr VV 4108 ff.; Pflichtverteidigergebuehren als Verfahrenskosten zu tragen vom Mandant bei Verurteilung.
- **Notfall-Kontakt** bei U-Haft / Polizeivernehmung Mandant: 24/7-Erreichbarkeit; Vollmacht inklusive § 138 StPO.
- **Inhaftiert-Korrespondenz:** Verteidigerpost unueberwacht § 148 StPO (Ausnahme: §§ 129a, 129b StGB-Verdacht).
