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name: workflow-one-shot-verbraucherpruefung
description: "One-Shot-Workflow für die verbraucherseitige Prüfung eines deutschen Bauträgervertrags: startet aus Vertrag oder Aktenordner, bildet Fall-Fingerabdruck, prüft MaBV, § 650u/§ 650v BGB, § 650m Abs. 2 BGB, AGB, Bausoll, Abnahme, WEG, Insolvenzpfad und erzeugt drei fertige Dokumente."
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# One-Shot-Verbraucherprüfung Bauträgervertrag

## Gegenstand

Dieser Skill ist der Gesamtworkflow für Verbraucher, die einen deutschen Bauträgervertrag über Wohnung, Haus, Stellplatz, Keller, Sondernutzungsrecht oder Erbbaurecht prüfen lassen wollen. Er beginnt mit der konkreten Urkunde und endet nicht bei einer Ampel, sondern bei drei verwendbaren Texten: Mandantenanschreiben, Mandantengutachten und Schreiben an Bauträger/Notar.

## Sofortstart aus der Akte

Wenn PDF, DOCX, Markdown, OCR-Text, Scan oder Aktenordner vorliegt, werte zuerst die Akte aus. Frage nicht allgemein nach Rolle oder Ziel, wenn Urkunde, Mailverkehr oder Vertragsentwurf das bereits zeigen. Rückfragen kommen gebündelt am Ende des ersten Durchgangs und nur zu Punkten, ohne die eine Bewertung objektiv schief würde.

## Prüfspur

1. Vertragsstatus: Entwurf, beurkundet, vor erster Rate, Bauphase, vor Abnahme, nach Abnahme, Schlussrate, Insolvenzsignal, Klage.
2. Käuferrolle: Verbraucher, Eigennutzung, private Kapitalanlage, gemischte Nutzung; Gewerbeeinheit nicht vorschnell als Unternehmerfall behandeln.
3. Gegenstand: Einheit, Miteigentumsanteil, Stellplatz, Keller, Sondernutzungsrechte, Wohnfläche, Teilungserklärung, Bauabschnitt.
4. Zahlungen: Kaufpreis, Reservierungsentgelt, Sonderwünsche, MaBV-Raten, Schlussrate, Notaranderkonto, Finanzierungsvollmacht.
5. Sicherheiten: Vormerkung, Lastenfreistellung, § 650m Abs. 2 BGB, § 7 MaBV, Freigabemechanik, Insolvenzpfad.
6. Bausoll: Baubeschreibung, Pläne, Bemusterung, Wohnflächenmethode, Energie, Schall, Brand, Feuchte, anerkannte Regeln der Technik.
7. Abnahme: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Erstverwalter/Sachverständiger, Nachzügler, Verjährungsbeginn, Schlussrate.
8. WEG: Kostenkreise, Untergemeinschaften, Wartungsverträge, Änderungsvollmachten, Erstverwalter.
9. Streit: Zurückbehaltung, Besitzübergabe, Nacherfüllung, Vorschuss, Feststellung, Rücktritt nur nach Vormerkungsrisiko.

## Normenanker

Prüfe mindestens §§ 305-310, 306, 307, 308 Nr. 4, 309 Nr. 1, Nr. 2 lit. a, Nr. 8, Nr. 12, Nr. 15, 311b, 313, 315, 320, 323, 346 ff., 633-641, 642, 643, 650i, 650j, 650k Abs. 2/3, 650m Abs. 2, 650n, 650u, 650v, 812, 817, 818, 823 Abs. 2, 883, 925 BGB; §§ 3, 7, 12 MaBV; § 17 BeurkG; §§ 103, 106 InsO; WEG, soweit Gemeinschaftseigentum betroffen ist.

## Rechtsprechungsanker nur nach Live-Prüfung

Aktuelle BGH-Anker: VII ZR 68/24 und VII ZR 108/24 zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums und Verjährung; VII ZR 88/25 zur Schlussrate bei vollständiger Fertigstellung; V ZR 91/25 zu Zustimmungspflichten bei Änderungen der Teilungserklärung. Verwende sie nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.

## Pflichtausgabe

1. **Mandantenanschreiben:** klare Handlungsempfehlung: unterschreiben, nachverhandeln, Zahlung stoppen, Nachweise verlangen, Abnahme verweigern oder Prozess vorbereiten.
2. **Mandantengutachten:** klauselorientiert mit Originalstelle, Fallanker, Norm, Risiko, Gegenargument, Antwort und konkreter Neufassung.
3. **Aufforderungsschreiben:** ruhig, präzise, mit Frist, konkreter Änderung, Dokumentenliste und Zahlungs-/Abnahmevorbehalt.

## Fehlerbremse

Keine DIN-Konformität mit anerkannten Regeln der Technik gleichsetzen. Bezugsfertigkeit nicht mit vollständiger Fertigstellung verwechseln. § 650l BGB beim beurkundeten Bauträgervertrag nicht als Widerrufshebel verkaufen. Baugruppen-GbR nicht nach MaBV prüfen. Rücktritt nie empfehlen, ohne Vormerkung, Auflassung und Lastenfreistellung zu sichern.
