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name: zahlungsklage-behoerden-register
description: "Hilfe bei Klagen gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Klaert Verwaltungsweg oder Zivilweg Klägervertreter Vorverfahren Verfahrensart. Pinpoints VwGO 40 abgrenzbare oeffentlich-rechtliche Streitigkeit ZPO 253 für fiskalisches Handeln BGB 839 Amtshaftung. Liefert Routin..."
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# Zahlungsklage gegen Behörden und juristische Personen öffentlichen Rechts

Klagen gegen die öffentliche Hand sind nicht generell Verwaltungsgerichtssache. Es kommt auf die Natur des Anspruchs an.

## Routing-Logik

| Anspruchsnatur | Rechtsweg | Norm |
|---|---|---|
| öffentlich-rechtlich z B Abgabenrueckforderung | Verwaltungsgericht | VwGO 40 Abs. 1 |
| fiskalisches Handeln z B Lieferung an Stadtverwaltung | ordentliches Gericht Zivilkammer | GVG 13 |
| Amtshaftung BGB 839 | ordentliches Gericht | GVG 13 ZPO |
| Sozialleistungen | Sozialgericht | SGG 51 |
| Steuersachen | Finanzgericht | FGO 33 |

## Klagen aus fiskalischem Handeln

Wenn die Stadt eine Maschine kauft und nicht zahlt liegt zivilrechtlicher Kaufpreisanspruch vor. Klage wie gegen jeden anderen Beklagten beim AG oder LG.

## Vorverfahren

Vor verwaltungsgerichtlicher Leistungsklage ist haeufig kein Vorverfahren noetig wenn es um Geldleistung geht. Bei Bescheidaufhebung mit Folgenbeseitigung anders VwGO 68.

## Vertretung der Behörde

Behörden vertreten sich oft selbst durch eigenes Justitiariat. Zustellung an Anschrift der Behörde nicht an den Behördenleiter persoenlich.

## Norm-Pinpoints

- GVG 13 ordentlicher Rechtsweg
- VwGO 40 öffentlich-rechtliche Streitigkeit
- BGB 839 Amtshaftung
- SGG 51 Sozialgerichte

## Quellen

- [GVG 13](https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__13.html)
- [VwGO 40](https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__40.html)
- [BGB 839](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html)
