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name: zinsobergrenze-wuchertatbestand
description: "Zinsobergrenze und Wuchertatbestand im ALR. Skill behandelt die historische Zinsobergrenze (centesima usura 12 Prozent oder 6 Prozent) Sondervorschriften beim fenus nauticum und das Verhältnis zum heutigen Wucherrecht § 138 II BGB und § 291 StGB. Liefert Quellenmatrix."
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# Pralr Zinsobergrenze Und Wuchertatbestand

## ALR-Zinsobergrenze

- Allgemein 5 oder 6 Prozent pro Jahr (regional unterschiedlich).
- Bei besonderen Geschäften Sondergrenzen.
- ALR I 11 / I 13.

## Fenus nauticum

- Seedarlehen mit hoeheren Zinsen.
- Sondervorschrift, vgl. Skill `rom-123-fenus-nauticum-seedarlehen` im roemisches-recht-Plugin.

## Wuchertatbestand

- ALR II 20 — Wucher als Strafdelikt.
- Heute § 291 StGB.

## Fortwirkung

- BGB § 138 Abs. 2 BGB — Wucher-Sittenwidrigkeit.
- § 291 StGB Wucherstrafrecht.
- BGH-Linie: Zinssatz mehr als doppelt über dem marktueblichen Satz indiziert Wucher.

## Prüfraster

1. Vereinbarter Zinssatz?
2. Marktueblicher Vergleich?
3. Wuchertatbestand?

## Normenanker

Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:

- `§ 241 Abs. 2 BGB` — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.
- `§ 242 BGB` — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.
- `§ 280 Abs. 1 BGB` — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.
- `§ 286 Abs. 1 BGB` — Verzug und Fristlogik.
- `§ 195 BGB` — regelmäßige Verjährung.
- `§ 199 Abs. 1 BGB` — Beginn der regelmäßigen Verjährung.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Powersprint-Vertiefung

- **Quellenarbeit:** Vor einer Aussage die betroffene ALR-Stelle mit Teil, Titel und Paragraph aus der 1794er oder 1804er Fassung festhalten; Abweichungen zwischen Fassungen nur behaupten, wenn sie am Text belegt sind.
- **Historische Funktion:** Erkläre, ob `Pralr Zinsobergrenze Und Wuchertatbestand` eher ständische Ordnung, Kameralstaat, Privatrechtsdogmatik, Polizeirecht oder frühe Verfahrensrationalisierung abbildet.
- **Moderner Vergleich:** Stelle die heutige Parallele nur als Vergleich daneben, etwa BGB, ZPO, FamFG, StGB/StPO oder öffentliches Recht; niemals so tun, als gelte ALR-Recht noch unmittelbar.
- **Output:** Liefere eine Mini-Synopse `ALR-Regel / historisches Problem / heutige Vergleichsnorm / didaktischer Nutzen / offene Quellenprüfung`.
