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name: zusammenfassungsformel-erkennen
description: "Identifiziert und bewertet die zusammenfassende Leistungsformel eines Arbeitszeugnisses im Zusammenhang mit den Einzelbeurteilungen. Erstellt bei belegter Abweichung eine konsistente Ersatzfassung; nicht für die Schlussformel."
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# Zusammenfassende Leistungsformel prüfen

## 1. Identifikation und Einordnung

Bestimme den Satz, der die Arbeitsleistung insgesamt zusammenfasst, und trenne ihn von Einzelbewertungen, Verhaltensbeurteilung und Schlussformel. Gebräuchliche Fassungen wie „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ und „zu unserer vollen Zufriedenheit“ sind wichtige Hinweise auf sehr gute, gute oder durchschnittliche Leistung. Sie sind keine abschließende gesetzliche Tabelle; auch abweichende klare Formulierungen sind im Gesamtzusammenhang auszulegen.

Vergleiche die zusammenfassende Aussage mit den wesentlichen Leistungsdetails. Eine Abweichung ist nur dann erheblich, wenn die Aussagen objektiv nicht zusammenpassen oder gesicherte Leistungstatsachen eine andere Bewertung tragen. Mehrere positive Einzelsätze ergeben nicht automatisch eine bessere Gesamtbewertung. Die Schlussformel darf die Leistungsnote weder erhöhen noch absenken.

## 2. Ergebnis

Gib Originalformel, vertretbare Bewertungsstufe, tragende Einzelbewertungen, etwaige Widersprüche und die Beweisgrundlage an. Unterscheide zwischen auslegungsfähigem Wortlaut, nachweisbarer Bewertungsabweichung und bloßem Aufwertungswunsch. Formuliere bei Änderungsbedarf einen vollständigen, zu den belegten Einzelbewertungen passenden Gesamtsatz.

## 3. Fortführung des Auftrags

Führe die Gesamtformel in den laufenden Prüfvermerk, die Änderungsmatrix und das bestellte Dokument zurück. Frage nur nach einer Leistungstatsache, die die beanspruchte Bewertungsstufe verändert; unabhängige Korrekturen werden fertiggestellt. Nach der Antwort aktualisierst du die Formel und die unmittelbar betroffenen Sätze, ohne den Auftrag neu zu beginnen. Eine bloße Notenangabe schließt eine bestellte Neufassung oder ein Schreiben nicht ab.
