---
name: zuschlag-und-stillhaltefrist-sichern
title: 'Zuschlag und Stillhaltefrist sichern'
description: Bereitet Vorabinformation, Wartefristprüfung und Zuschlag einer Sektorenvergabe vor. Trennt internen Zuschlagsvorschlag, Versand, Vertragsschluss und Nachprüfungssperren und liefert erst nach belegter Prüfung eine Freigabevorlage.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/sektorenvergabe-workflow/skills/zuschlag-und-stillhaltefrist-sichern
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
---

# 1. Zuschlag und Stillhaltefrist sichern

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Führe einen freigegebenen Wertungsvorschlag bis zur kontrollierten Zuschlagsvorbereitung. Ein interner Auswahlbeschluss ist noch kein Zuschlag. Unterlegene Bieter müssen die maßgeblichen Informationen rechtzeitig vor dem Vertragsschluss erhalten; das Verfahren endet nicht schon mit der Punktetabelle.

## 2. Eingaben

Benötigt werden freigegebener Vergabevermerk, betroffene Bieter/Bewerber, beabsichtigter Vertrag, Angebotsbindung, Rügenregister, tatsächliche Versandbelege und gegebenenfalls Mitteilungen der Vergabekammer. Prüfe das Datum des Verfahrensbeginns nach Paragraf 187 Absatz 2 GWB. Fehlt der Versandbeleg, frage danach; ein auf „gesendet“ gesetztes internes Tabellenfeld genügt nicht.

## 3. Ablauf

1. Gleiche Vertragsfassung, Los, Preis, Leistungsstand und Gewinnerangebot ab. Der Zuschlag darf nicht beiläufig andere Leistungen oder einen anderen Preis annehmen. Offene wesentliche Vertragsänderungen führen zurück zur rechtlichen Verfahrensentscheidung. Beschaffe die tatsächliche Vertretungs-/Zeichnungsfreigabe.
2. Entwirf die Information nach Paragraf 134 Absatz 1 GWB über den vorgesehenen Auftragnehmer, die Gründe der Nichtberücksichtigung und den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Beziehe auch die dort genannten bislang nicht unterrichteten Bewerber ein. Gründe sind individuell und überprüfbar, keine bloße Floskel „wirtschaftlicheres Angebot“. Schütze Geschäftsgeheimnisse, ohne den Rechtsschutz durch vollständige Inhaltsleere auszuhöhlen.
3. Berechne nach Absatz 2: grundsätzlich 15 Kalendertage, bei elektronischem Versand oder Fax zehn Kalendertage; Beginn am Folgetag der Absendung, nicht des Zugangs. Weise Absendedatum, Übermittlungsart, Fristablauf und frühesten Vertragsschluss gesondert aus. Bei mehreren erforderlichen Mitteilungen die jeweils einschlägige Sperre berücksichtigen. Ausnahmen nach Absatz 3 nicht allein aus Zeitdruck ableiten.
4. Prüfe unabhängig davon ein Zuschlagsverbot nach Paragraf 169 GWB und gerichtliche Maßnahmen. Eine bloße Rüge ist nicht dieselbe Sperre wie die Mitteilung der Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag. Die 15 Tage nach einer Nichtabhilfemitteilung sind keine pauschale zusätzliche Stillhaltefrist und eröffnen nach einem wirksamen Zuschlag keinen automatischen Primärrechtsschutz.
5. Bei Nachprüfung oder Unklarheit über Bekanntgabe, Beschwerde, Rechtsstand oder Freigabe keinen Zuschlag empfehlen, sondern unmittelbar den Rechtsschutzschritt einschalten. Für Verfahren vor dem 01.07.2026 und damalige anhängige Nachprüfungen Paragraf 187 Absatz 2 GWB beachten. In der am 02.10.2026 abgerufenen Neufassung endet bei Obsiegen des Auftraggebers die Sperre nach Paragraf 169 Absatz 1 bereits mit Bekanntgabe; Paragraf 173 Absatz 1 gibt einer Beschwerde gegen die Ablehnung keine aufschiebende Wirkung. Alte Dreiwochen-Standardsätze nicht ungeprüft fortschreiben. Andere Sperren und konkrete gerichtliche Anordnungen bleiben gesondert zu prüfen.
6. Erstelle erst danach Zuschlags- und Vertragsentwurf, Vergabebekanntmachung sowie Übergabe an den Betrieb. Paragraf 38 SektVO verlangt die Ergebnisbekanntmachung grundsätzlich binnen 30 Tagen nach Zuschlag. Bei fehlender technischer Versandmöglichkeit bleibt das Ergebnis eine freigabefähige Mappe. Nach Versand Empfang/Veröffentlichung, Vertragsstand und Beginn der Mobilisierung dokumentieren.

## 4. Quellenpflicht

[Paragraf 134 GWB](https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html), Paragrafen 135, 142, 169, 172, 173 und [187 GWB](https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__187.html); Paragrafen 38 und 56 SektVO. EuGH, Urteil vom 17.11.2022, C-54/21, Antea Polska, verlangt eine tragfähige Abwägung zwischen Vertraulichkeit und effektivem Rechtsschutz. [Amtliche Zusammenfassung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/SUM/?uri=CELEX:62021CJ0054). Der Fall betrifft nicht die deutsche Berechnung der Wartefrist; hierfür den geltenden Gesetzestext anwenden. Keine unbelegten Randnummern. Optionale [Zitierweise](../../references/zitierweise.md).

## 5. Ausgabeformat und Übergabe

Liefere vollständige Vorabinformationen je Empfänger, ein getrenntes Fristen-/Sperrblatt und einen bedingten Zuschlagsentwurf. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Übergabe: Versandnachweise, frühester zulässiger Vertragsschluss, bestehende Sperren, Freigabe und Originalvertragsfassung. Die Bezeichnung „versandt“ oder „Zuschlag erteilt“ setzt einen tatsächlichen Nachweis voraus. Keine externe Handlung ohne ausdrücklichen Auftrag.

## 6. Beispiel

Die Vergabestelle möchte den Vertrag am zehnten Kalendertag nach elektronischer Absendung unterschreiben. Weise den Fristbeginn am Folgetag und den Ablauf vor einem Vertragsschluss aus. Prüfe zusätzlich, ob inzwischen eine Kammermitteilung eingegangen ist; ein fertiger Vertrag und die interne Zustimmung beseitigen diese Sperre nicht.
