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name: zustandigkeit-119b-gvg-check
description: "Prüft, ob Commercial Court oder Commercial Chamber eröffnet ist: Wirtschaftsstreitigkeit, Streitwert, Parteivereinbarung, Landesrecht, OLG/LG, internationale Zuständigkeit und Rügefragen."
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# Zuständigkeit und Eingangstor

## Aufgabe

Dieser Skill unterstützt Verfahren vor deutschen Commercial Courts oder Commercial Chambers mit internationalem Wirtschaftsbezug. Er liefert eine prozessuale Arbeitsstruktur und, wenn gewünscht, englischen Output. Deutsches Prozessrecht bleibt der Rahmen; englische Sprache bedeutet nicht Common-Law-Verfahren.

## Kaltstart

Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:

1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?

## Arbeitsworkflow

Besondere Anker: § 119b GVG, Landesrechtsverordnung, Parteivereinbarung, Streitwert ab 500.000 EUR und sachgebietliche Beschränkungen. Prüfe außerdem, ob eine Commercial Chamber beim LG oder ein Commercial Court beim OLG/Obersten Landesgericht gemeint ist.

### Zuständigkeits-Check Commercial Court / Commercial Chamber

1. **Streitwertschwelle:** Commercial Court (§ 119b GVG) regelmäßig ab 500.000 EUR Streitwert; Landesverordnungen können davon abweichen. Commercial Chamber (§§ 95, 184a GVG i.V.m. Justizstandort-Stärkungsgesetz) hat keine harte Streitwertschwelle, aber sachlich-örtliche Zuständigkeit nach §§ 23, 71 GVG.
2. **Sachgebietsfilter:** B2B-Wirtschaftsstreit, kein Arbeitsrecht, kein Verbrauchersachverhalt, kein Familien-/Erbrecht. Typisch: SPA-/APA-Streit, Post-M&A-Garantieansprüche, D&O-Haftung, Lieferketten, Finanzierung.
3. **Parteivereinbarung:** § 38 ZPO Gerichtsstandsvereinbarung zwischen Kaufleuten zulässig; ausdrückliche Wahl von "Commercial Court at OLG X" empfohlen. Bei Verbraucherbeteiligung greift § 38 Abs. 1 ZPO nicht.
4. **Landesrecht prüfen:** Bisher tätige Commercial Courts/Commercial Chambers etwa in Hamburg, Stuttgart (BaWü), München (Bayern), Frankfurt (Hessen), Düsseldorf, Köln (NRW), Mannheim (BaWü). Aktuelle Liste live verifizieren — keine erfundenen Standorte.
5. **Schwellenwerte Justizstandort-Stärkungsgesetz im Blick behalten:** Berufungssumme § 511 ZPO 1.000 EUR; Amtsgerichtszuständigkeit § 23 GVG ab 2026 bis 10.000 EUR; vereinfachtes Verfahren § 495a ZPO bis 1.000 EUR. Diese Schwellen sind für die Frage Commercial Court eigentlich irrelevant, aber für die Verfahrensstrategie und Rechtsmittel wichtig.

### Rügelose Einlassung und Forum-Wechsel

Hat sich der Beklagte rügelos auf eine andere Kammer eingelassen (§ 39 ZPO), wird die Rüge der Commercial-Court-Zuständigkeit präkludiert. Daher: Zuständigkeitsrüge in der Klageerwiderung an erster Stelle.

1. **Forum sichern:** Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
2. **Sprache sichern:** wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.
3. **Prozesshandlung bauen:** Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen.
4. **ZPO-Realität bewahren:** keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.
5. **Nächsten Schritt festlegen:** Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.

## Output-Standard

- **Executive Snapshot:** forum, language, next deadline, procedural risk.
- **Procedural Action:** konkreter nächster Antrag/Schriftsatz/Briefing in der gewünschten Sprache.
- **Evidence and Exhibits:** welche Anlagen tragen welchen Punkt, welche Übersetzung fehlt.
- **Risk Flags:** Zuständigkeit, Sprache, Frist, Geheimnis, Kosten, Rechtsmittel.
- **Follow-up Skills:** passende Skills aus diesem Plugin vorschlagen.

## Red Flags

- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.

## Quellenregel

Vor echter Verwendung aktuelle Primärquellen prüfen: GVG, ZPO, einschlägige Landesverordnungen und die Gerichtsseite des zuständigen Landes. Keine erfundenen Gerichtslisten, keine erfundenen Formularpflichten, keine Paywall-Fundstellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
